Wer es war, weiß man. Und doch.
Regisseurin Manuela Schlagintweit legt mit Heinrich von Kleists Werk ihre Klassiker-Inszenierung am Peuerbacher Schlosstheater vor.
Der Machtmissbrauch ist im wahrsten Sinne gegenwärtig.
von H.C. Artmann nach Heinrich von Kleist
Wer zerschlug den Krug der Witwe Rull? Warum ist sie wegen der paar Scherben so maßlos wütend? War der Übeltäter tatsächlich Ruprecht, der Verlobte ihrer Tochter Eva? Die müsste es eigentlich wissen, doch sie schweigt beharrlich. Dorfrichter Adam soll beim heutigen Gerichtstag die- sen Fragen auf den Grund gehen. Da er die Antworten nur zu gut kennt, strebt er einen kurzen Prozess an. Genau an diesem Morgen taucht unan- gemeldet der neue Gerichtsrat auf, um die Kassen zu revidieren. Er findet die Geschichte um den zerbrochenen Krug so interessant, dass er sie unbedingt aufklären möchte. Richter Adam lügt sich zwar gekonnt durch die Verhandlung, schlussendlich aber kommt die Wahrheit ans Licht.
Wer spielt mit:
Darsteller*innen und ihre Rollen
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Dorfrichter Adma |
Helmut Bannert |
Gerichtsrat Waltenberg |
Herbert Wiesinger |
Schreiber Lichtl |
Kornelia Wagner |
Magdalene Rull |
Gabi Leitner |
deren Tochter Eva |
Sabine Altmann |
Vitus Dimpfl |
Josef Wimmer |
desen Sohn Ruprecht |
Kevin Prechtl |
Frau Theresia |
Doris Wiesenberger |
Magd Gretl |
Inge Öhlingerr |
Magd Marie |
Cornelia Schlosser |
Bedienter |
Christoph Mayr |
Produktion
|
Regie / Gesamtleitung |
Manuela Schlagintweit |
Regieassistent / Souffleuse |
Brigitte Stoderegger |
Technik |
Josef Wagner Moritz Aigmüller |
Bühne |
Klaus Schlagintweit |
Maske |
Eva Sirninger |
Grafik |
Helmut Krüger |
Melodium Peuerbach
Hauptstraße 19
4722 Peuerbach
Freitag, |
21.04.2023 |
jeweils um 20:00 Uhr
Erwachsene Vorverkauf |
|
Freie Platzwahl
Sparkasse Peuerbach
☎ 050110042001
und an der Abendkasse
Freie Platzwahl
Aktuelle Maßnahmen in Oberösterreich
Zusammenkünfte: Bei Zusammenkünften von mehr
als 500 Personen: Covid-19-Beauftragter und Präventionskonzept (mit Ausnahmen).
Freizeit und Kultur: Derzeit gelten keine Maßnahmen.
Wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet wurden,
gilt für Sie eine Verkehrsbeschränkung.
Verkehrsbeschränkung statt Absonderung
Neue Regelungen ab 1. August 2022
Die epidemiologischen Rahmenbedingungen haben sich durch
die Eigenschaften der Omikron-Variante erheblich geändert.
Daher ist es möglich, die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion
mit SARS-CoV-2 mit dem 1. August 2022 aufzuheben und durch
eine zehntägige Verkehrsbeschränkung zu ersetzen.
Die Infektion bleibt aber weiterhin meldepflichtig.
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Für Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt,
gilt nun:
Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske
• außerhalb des privaten Wohnbereichs
• in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
• im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
• in öffentlichen Verkehrsmitteln
• in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
• im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten
• in geschlossenen Räumen
• im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
• Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen), ausgenommen für Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen etc.
• Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.
Letzte Änderung: 12. August 2022.
Die Darstelltung der aktuellen Maßnahmen dient zur Information und wird regelmäßig aktualisiert.
Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.