Nachdem 1852 die Gebär- und Findelanstalt unmittelbar der niederösterreichischen Landesregierung unterstellt worden war und der Landesausschuss am 3. Juli 1868 die Findelanstalt in eigene Verwaltung genommen hatte, trat immer stärker die Notwendigkeit zutage, für den größeren Wirkungskreis der Anstalt einen Neubau zu errichten, der nun auf dem vom Findelhaus-Fonds in Gersthof (18, Bastiengasse 36-38) erworbenen Grund realisiert wurde.
Die neue, nach Plänen des Landesbaudirektors Franz Berger erbaute Anstalt, die sich terrassenförmig auf der östlichen Abdachung des Scheibenbergs erhebt und eine Anzahl zweistöckiger Gebäude umfasst, wurde am 20. Mai 1910 in Anwesenheit des Kaisers eröffnet und erhielt die Bezeichnung "Niederösterreichisches Landeszentral-Kinderheim". Das Haus in der Alser Straße wurde veräußert, der Grund parzelliert (Durchbruch der Lange Gasse). Sobald Wien ein eigenes Bundesland war, übernahm die Stadt am 1. Jänner 1922 die Anstalt und benannte sie "Zentralkinderheim der Stadt Wien", womit gleichzeitig ihr Status verändert wurde. Das Heim stand für alle (nicht nur uneheliche) Kinder bis zu einem Alter von zwei Jahren, die der Fürsorge der Stadt Wien zufielen, zur Verfügung; die Zuweisung erfolgte später durch die Kinderübernahmsstelle.
Die Aufnahme- und Standesprotokolle des Findelhaus sind im Wiener Stadt- und Landesarchiv archiviert. Dort sind zu den Daten der Kinder auch die Angaben zur leiblichen Mutter und zu den Pflegeeltern verzeichnet.
(Quelle: wien.gv.at)